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Impulse für die Bauwirtschaft: Die degressive Abschreibung kommt

Der Bundesrat hat in seiner Märzsitzung dem Wachstumschancengesetz und damit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Wohnungsbau zugestimmt.

Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt. Damit können insgesamt sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.

Die wichtigsten Eckpunkte sind dabei:

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute beziehungsweise im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Maßgeblich ist dabei der angezeigte Baubeginn. So soll die Umsetzung bereits geplanter, aber noch nicht begonnener, Projekte gefördert werden.
  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt keine Baukostenobergrenze und ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.
  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
  • Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² einhalten.
  • Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz nochmal verbessert: Der Anwendungszeitraum wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro m² auf 5.200 Euro pro m² und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro m² auf 4.000 Euro pro m² erhöht.

Insgesamt ist die Wiedereinführung der degressiven AfA ein wichtiger Impuls für den Wohnungsbau, dem weitere folgen müssen, um die gewünschte Breitenwirkung zu erzielen.

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