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Aktualisierte Branchenlösungen zum Schutz von Dämpfen aus Bitumen im Asphalteinbau

Separate Branchenlösungen für Walzasphalt (Fassung August 2026) und für Gussasphalt (Fassung April 2025) ersetzen die Vorgängerversion „Branchenlösung Bitumen beim Heißeinbau von Walz- und Gussasphalt“. Mit der Aktualisierung wird ein dauerhaftes Schutzmaßnahmenkonzept nach dem Stand der Technik etabliert.

Die frühere Branchenlösung war Voraussetzung für die Gewährung der Übergangsfrist im Hinblick auf den Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³. Der AGW wird für Walzasphalt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 verbindlich. Für Gussasphalt gilt er seit dem 1. Januar 2025. Dort wo die Einhaltung des Grenzwertes noch nicht möglich ist, soll die Exposition der Beschäftigten durch Schutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Neu ist eine Ergänzung von Hygienemaßnahmen im direkten Arbeitsumfeld wie „nicht rauchen“ im direkten Arbeitsumfeld. Die Muster für die Gefährdungsbeurteilung sowie für die Betriebsanweisung wurden angepasst.

Einzelheiten können Sie hier nachlesen: 

Aktualisierte Branchenlösungen Asphalteinbau

Foto: LBB