minimieren
maximieren

Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für EBV-Novelle

Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sieht der vorgelegte Referentenentwurf einige Vereinfachungen - insbesondere bei der Güteüberwachung und den Dokumentationspflichten - vor, die auf eine Einsparung an Zeit und Kosten abzielen. Auch finden einige Klarstellungen, die bisher nur in den FAQ der LAGA oder der Länder vorgenommen wurden, Eingang in den Entwurf der EBV-Novelle. Künftig vorgesehen ist auch die Möglichkeit der Länder, Gebiete mit erhöhten Hintergrundbelastungen festzulegen.

Geplante Änderungen in der EBV

Beispielsweise soll sich bei mobilen Aufbereitungsanlagen im Falle eines Baustellenwechsels die Aktualisierung der Eignungsnachweise auf die Betriebsbeurteilung beschränken, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die auch eine Aktualisierung der Erstprüfung erfordern. Neben Erleichterungen für die Güteüberwachung, wie die Probenahme (WPK) durch sachkundiges werkseigenes Personal, soll künftig die Analytik bei der WPK und der Fremdüberwachung (FÜ) mit dem Säulenkurztest nach DIN 19528 als Standardverfahren vereinheitlicht werden. Vorgesehen ist auch, die Materialklassen für Bodenmaterial (BM) und Baggergut (BG) weiter auszudifferenzieren, um kenntlich zu machen, ob der Anteil an Fremdmineralik unter zehn Prozent oder mehr beträgt. Im Hinblick auf wasserrechtliche Anforderungen soll die EBV nicht durch pauschale Regelungen in Wasserschutzgebietsverordnungen ausgehebelt werden können. Klarstellungen gibt es auch bei der Beurteilung der Grundwasserdeckschicht als günstig (nur bei Sand, Lehm, Schluff, Ton) oder ungünstig.

Dem ohnehin üppigen Regelwerk wurden weitere Ergänzungen hinzugefügt, die Erleichterungen bringen dürften, aber bei Neuanwendern das Verständnis nicht grundlegend erleichtern. Es bleibt abzuwarten, ob es nach den ersten Anhörungen Änderungen des Entwurfs geben wird.